Wärmepumpe2024-06-14T10:47:17+02:00
Wärmepumpen-Check

AUCH FÜR SANIERUNGEN OPTIMAL!

Mit unserem Wärmepumpen-Check erhalten Sie innerhalb von 5 Minuten eine Beurteilung darüber ob sich eine Wärmepume für Ihre Immobilie eignet.

Durch den großen Heizleistungsbereich eignen sich die Wärmepumpen für nahezu jedes Wohngebäude. Die hohe Effizienz und Vorlauftemperaturen bis zu 75°C machen die Anlagen auch für Sanierungsprojekte sehr interessant.

Tauschen Sie jetzt Ihre alte Gas- oder Ölheizung gegen eine moderne Wärmepumpenanlage und starten mit uns in die grüne Zukunft.

Montage und Beratung

innerhalb von 1 Monat installiert

Das effiziente Zusammenspiel von Hersteller, Lieferung, Montage und Beratung ermöglicht eine Inbetriebnahme Ihrer Anlage innerhalb von 1 Monat nach Auftragsbestätigung. Unsere Plug-in-play Komponenten ersparen Ihnen lange Wartezeiten. Ihre Anlage kann so innerhalb kürzester Zeit in Betrieb genommen werden.

Heizlastablesung

Komplettpaket von Denk

Unsere Experten vor Ort ermöglichen Ihnen durch Heizlastberatung, hydraulischen Abgleich und Heizflächenauslegung nach DIN-Norm ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderts Angebot. Neben unserer Beratung bieten wir eine schnelle Lieferung, Montage und Service inkl. Notdienst.

Transformative Ergebnisse im Energiemanagement

bis -25°C
Heizleistung
Labor geprüft

bis zu
70% Förderung

5 Jahre
Garantie
auf Hauptkomponenten

WARUM DENK?

Nahtlose Integration, maximale Leistung: USP Denk Energy Solutions – Ihre einzigartige Quelle für Energie-Exzellenz

Happy Family

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Die wichtigsten Antworten auf die häufigsten Fragen kurz zusammengefasst…

COP: (Coefficient of Performance) ist das Verhältnis der erzeugten Wärmeenergie zur aufgewendeten elektrischen Energie in einem bestimmten Betriebszustand. Es ist ein Maß für die Effizienz einer Wärmepumpe unter festgelegten Bedingungen.

SCOP: (Seasonal Coefficient of Performance) ist das Verhältnis der gesamten über ein Jahr erzeugten Wärmeenergie zur während dieses Jahres aufgewendeten elektrischen Energie. Der SCOP berücksichtigt saisonale Schwankungen und bietet ein realistischeres Bild der jährlichen Energieeffizienz.

Der SCOP stellt eine individuelle Größe dar, welche von den Gegebenheiten jedes Objekts abhängig ist.

30% Grundförderung
20% Sprintbonus für den Heizungsaustausch einer fossilen Anlage
5% Extraförderung für natürliches Kältemittel R290
30% Einkommensbonus Ihres Jahreseinkommens (<40.000€)

(max. 70% in Summe auf 30.000€)

DENK Energy Solutions berechnet Ihre Fördersumme und stellt den Förderantrag. Eine Zwischenfinanzierung der Fördersumme erspart Ihnen hohe Auslagen.

Eine korrekte Heizlastberechnung nach DIN Norm macht die Ermittlung des Wärmebedarfs von Ihrem Haus und somit eine maßgeschneiderte Dimensionierung möglich. Eine solche Heizlastberechnung ist Grundvorraussetzung für den Förderantrag

Wir bieten unseren Kunden ein Rundum-Sorglos-Paket, welches die Wartung und einen Notdienst aus Ihrer Umgebung beinhaltet. Unsere Service-Partner werden durch die Fernwartung unterstützt und kennen das Problem so meist im Vorraus.

Pelletheizungen stellen eine staatlich geförderte, effiziente und umweltfreundliche Alternative zur Wärmepumpe dar. Beide Systeme können als Hybridanlage verbaut werden. Unsere Experten vor Ort beraten Sie für beide Heizungsanlagen, um die beste Lösung für Sie zu finden.

1. Experten beauftragen

Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energie­effizienz oder ein Fach­unter­nehmen beauf­tragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Die BzA enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förder­fähigen Gesamt­kosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindest­anforderungen eingehalten werden.

Zuge­lassen sind alle Expertinnen und Experten für Energie­effizienz, die in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind.

2. Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen

Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fach­unternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Um­setzung der beantragten Maß­nahme ergeben. Das Datum darf nicht außer­halb des Bewilligungs­zeitraums liegen.

Ausnahme: Bei einem Vorhabens­beginn zwischen dem Datum der Veröffent­lichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. In diesem Fall ist die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungs­vertrag nicht verpflichtend.

Bitte beachten Sie: Die Änderung von Lieferungs- und Leistungs­verträgen durch die nach­trägliche Auf­nahme einer auf­schiebenden bzw. auf­lösenden Bedingung ist nicht zulässig.

Für die Formulierung der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen stellen wir Ihnen eine unverbindliche Muster­formulierung zur Verfügung:

3. Registrieren und Zuschuss beantragen

Wenn Sie noch keinen Account im Kundenportal „Meine KfW“ haben, dann registrieren Sie sich zuerst. Dies ist ab sofort möglich. Ihren bestehenden Account für das KfW-Zuschussportal können Sie für das Kunden­portal „Meine KfW“ nicht nutzen. Bitte registrieren Sie sich neu.

Bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, stellen Sie Ihren Antrag direkt im Kunden­portal „Meine KfW“.

Ausnahme: Bei einem Vorhabens­beginn zwischen dem Datum der Veröffent­lichung der Förder­richtlinie im Bundes­anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.

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